Verfassungsrecht

Wir beraten vor allem die öffentliche Hand zu verfassungsrechtlichen Fragestellungen, die sich im Kontext von Vergaberecht und Subventions- beziehungsweise Haushaltsrecht, im Rahmen von Digitalisierungsvorhaben wie auch zur wirtschaftlichen Betätigung oder im Informationsrecht stellen. Regelmäßig arbeiten wir zu den organisationsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes wie zu (ebenen- oder länderübergreifenden) Kooperationen insbesondere im Bereich Digitalisierung und Beschaffung. In diesem Bereich steht auch häufig die Auslegung und Reichweite der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung aus Art. 28 Abs. 2 GG in Diskussion. Daneben stellen sich auch im Informationsrecht typischerweise Themen, die eine Befassung mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie den Mediengrundrechten aus Art. 5 GG benötigen.