Rechtsanwalt – Partner

Dr. Benjamin Klein

„super Verhandlungsführung“ - JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022

Benjamin Klein ist seit über zehn Jahren mit dem öffentlichen Auftragswesen befasst. Er berät öffentliche Auftraggeber und Unternehmen umfassend zu vergaberechtlichen Fragestellungen im Bau- Liefer- und Dienstleistungssektor. Zu seiner Expertise gehört auch die Beratung im öffentlichen Preisrecht (VO PR 30/53) sowie zu datenschutzrechtlichen Fragen.

Zu den besonderen Schwerpunkten seiner Tätigkeit gehört die umfassende Gestaltung von großvolumigen und komplexen Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber im Bau- und IT-Bereich sowie die Beratung von Bietern in diesen Bereichen. Er verfügt zudem über große Erfahrungen in der Vertretung von Mandanten vor vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen und Gerichten. Im JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2020/2021 wird besonders sein Name im Bereich der agilen Softwareprojekte hervorgehoben sowie das Vertrauen seines großen Stammes an mittelständischen Mandanten in vielen Nachprüfungsverfahren, auch um Bau- u. Planungsausschreibungen.

Benjamin Klein ist Mitautor in verschiedenen namhaften Kommentaren zum Vergaberecht, Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „Vergaberecht“. Er ist als Experte im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zudem gefragter Referent auf Vortrags- und Schulungsveranstaltungen.

Er hat Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin mit dem Schwerpunkt Kartell- und Wettbewerbsrecht studiert und ein zweijähriges fremdsprachliches Rechtsstudium im US-Amerikanischen Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin abgeschlossen. Nach dem ersten Staatsexamen im Jahr 2005 war er bis 2007 wissenschaftlicher Mitarbeiter im Berliner Büro der internationalen Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer, Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht. Danach war es bis 2009 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Verwaltungswissenschaften bei Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis an der Humboldt-Universität zu Berlin. Nach dem Rechtsreferendariat in Hamburg, Berlin und Tel Aviv hat er im Jahr 2011 in Hamburg das Zweite Juristische Staatsexamen abgelegt und wurde im selben Jahr an der Universität Osnabrück zu einem vergaberechtlichen Thema zum Dr. iur. promoviert. Ab 2011 war er als Rechtsanwalt im renommierten Vergaberechtsteam der Sozietät HFK Rechtsanwälte Heiermann Franke Knipp PartG mbB in Berlin tätig, seit 2016 als Salary-Partner. Seit dem 1. Juni 2019 ist er Partner der Kanzlei Eichler Kern Klein Rechtsanwälte PartG mbB.

Publikationen

Kommentare:

  • Mitautor im VOB-Kommentar Bauvergaberecht Bauvertragsrecht Bauprozessrecht, herausgegeben von Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen/Mertens, Werner Verlag, 7. Aufl. 2019, im Erscheinen, §§ 1/1 EU als Alleinautor sowie §§ 2, 8-9d, 13, 8-9d EU, 13 EU gemeinsam mit Franke.
  • Mitautor im BeckOK Vergaberecht, im Erscheinen.
  • Mitautor im VOB-Kommentar, herausgegeben von Jagenburg / Baldringer / Haupt, im Erscheinen bei Kohlhammer.
  • Mitautor im VOB-Kommentar Bauvergaberecht Bauvertragsrecht Bauprozessrecht, herausgegeben von Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen/Mertens, Werner Verlag, 6. Aufl. 2017, §§ 1/1 EU als Alleinautor sowie §§ 2, 8-9d, 13, 8-9d EU, 13 EU gemeinsam mit Franke.
  • Mitautor im Handbuch „Verteidigungs- und Sicherheitsvergaben“ herausgegeben von Mösinger/Thomas, Verlag C.H. Beck, 2014.
  • Mitautor im VOB-Kommentar Bauvergaberecht Bauvertragsrecht Bauprozessrecht, herausgegeben von Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, Werner Verlag, 5. Aufl. 2013, §§ 8, 9, 13 sowie 8, 9 EG und 13 EG gemeinsam mit Franke.
  • „Ausschreibungspflicht kommunaler Grundstücksgeschäfte zwei Jahre nach ‚Helmut Müller‘ – Vollkommener Rückzug des Vergaberechts?“, Beitrag zur Festschrift „Bau- und Fachplanungsrecht – Festschrift für Bernhard Stüer zum 65. Geburtstag“, Verlag C.H. Beck, 2013.
  • „Kommunale Kooperationen zwischen innerstaatlichem Organisationsakt und Markt“ (Monographie), Göttingen 2012, zugl. Universität Osnabrück, Diss., 2011.

Aufsätze / Urteilsanmerkungen in Zeitschriften:

  • Anmerkung zum Urteil des OLG Düsseldorf vom 29.08.2018 – VII Verg 14/17 (Aufhebung, ordnungsgemäße Kostenschätzung), VergabeR 2019, 222 f.
  • Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 19.10.2017 – C-198/16 (Unterkostenangebot), VergabeR 2018, 115 ff.
  • Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 05.10.2017 – C-567/15 (funktionaler Auftraggeberbegriff), VergabeR 2018, 26 f.
  • Neues zu den Anforderungen bei der Verwendung von Normen, Zertifikaten und Gütezeichen in Vergabeverfahren", NZBau 2017, 469 – 472 (gemeinsam mit Michael Halstenberg).
  • Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 14.12.2016 – C-171/15 (fakultative Ausschlussgründe, Verhältnismäßigkeit, Selbstbindung), VergabeR 2017, 363.
  • Anmerkung zum Beschluss des OLG Koblenz vom 16.03.2016 – Verg 8/13 (Mindestlohn, Tariftreue); VergabeR 2016, 495 f.
  • „Forschungs- und Entwicklungsaufträge zwischen Vergabe- und Preisrecht – Vorgaben und Spielräume“, Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik, DWT-Info 2015, S. 33 ff.
  • „Produktvorgaben in der Leistungsbeschreibung: Zusatz ‚o. glw.‘ kein ‚Allheilmittel‘“, Zeitschrift „BK – Baukammer Berlin – Nachrichten für die im Bauwesen tätigen Ingenieure“, Heft 1/2015, S. 84 f.
  • „Kommunale Kooperationen und Vergaberecht“ (Aufsatz), VergabeR 2013, 328.
  • Jährliche Tagungsberichte im Deutschen Verwaltungsblatt (DVBl.) über den Düsseldorfer Vergaberechtstag (von 2006 bis 2012 gemeinsam mit Dr. C. D. Hermanns) sowie über die Speyerer Vergaberechtstage (von 2005 bis 2012 gemeinsam mit Dr. Bernd Köster).
  • „Die Auswirkungen des neuen Art. 104b GG auf die Städtebauförderung“ (Aufsatz), gemeinsam mit Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis und Dr. Benjamin Rusteberg, Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.) 2009, 673 ff.
  • „Zulässigkeit der Verpfändung von KG-Komplementäranteilen ohne Kapitalanteil“ (Aufsatz), gemeinsam mit RA Dr. Alexander Hartmann, Zeitschrift für Bank und Kapitalmarktrecht (BKR) 2007, 323 ff.
  • „The New Legislative Competence of Divergent State Legislation and the Enactment of a Federal Environmental Code in Germany“ (Aufsatz), gemeinsam mit Dr. Dr. Uwe Müller, Journal for European Environmental and Planning Law (JEEPL) 2007, 181 ff.
  • „Aus 16 mach 19 – Auswirkungen der Umsatzsteuererhöhung auf die Vergütung von Ingenieurdienstleistungen“ (Kurzbeitrag), Bau Heft 4/2006 – BDB (Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V.) Informationen für Berlin-Brandenburg.
  • „Probleme des Abschleppens verbotswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge“ (Aufsatz), Juristische Arbeitsblätter (JA) 2004, 544 ff.

Online-Veröffentlichungen

  • „Reformvorschlag ‚kurz vor knapp‘: 15-Tages-Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages nach Nichtabhilfe als Einrede!“; Vergabeblog.de vom 17/11/2015, Nr. 24182.
  • „‚Formblattchaos‘ ade – Zukünftig alles einfacher im Vergaberecht?“ Zum Entwurf der EU-Kommission für die neue Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE); Vergabeblog.de vom 25/01/2015, Nr. 21389.
  • „Produktneutrale Ausschreibung und der Zusatz oder gleichwertig – Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung“, AnwZert Bau- und Architektenrecht (juris GmbH), Ausgabe 20/2015.
  • „Vorsicht bei Versand von Vorabinformation vor den bevorstehenden Weihnachtsfeiertagen: Keine Rügeobliegenheit und kein Lauf der Stillhaltefrist?“ (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.11.2014 – VII-Verg 20/14); Vergabeblog.de vom 12/12/2014, Nr. 21022.
  • „Gesamtvergabe von Rechtsberatungsleistungen mit anderen Beratungsleistungen in der Regel vergaberechtswidrig!“ (VK Brandenburg, Beschl. v. 03.09.2014 – VK 14/14); Vergabeblog.de vom 16/11/2014, Nr. 20815.
  • „Wer schreibt, der bleibt! Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages wegen mangelhafter Dokumentation der Schwellenwertschätzung, der Begründung des Angebotsausschlusses und der nicht erfolgten Nachforderung“ (VK Bund, Beschl. v. 27.05.2014 – VK 2-31/14); Vergabeblog.de vom 31/08/2014, Nr. 19921.
  • „Preisprüfungsbehörde (PÜ) nicht unfehlbar! Beweis für vermeintliche Höchstpreisüberschreitung muss der Auftraggeber führen!“ (LG Bonn, Urt. v. 18.12.2013 – 1 O 165/12); Vergabeblog.de vom 17/08/2014, Nr. 19874
  • „Was muss der Auftraggeber wie dokumentieren?“; Anmerkung zum Beschluss der VK Baden-Württemberg vom 04.06.2014 – 1 VK 15/14, IBR 2015, 95 sowie VPR 2015, 41.
  • „Vorlage von Qualifikationsnachweisen muss gefordert werden!“; Anmerkung zum Beschluss der VK Bund vom 17.06.2013 – VK 3-41/13, VPR 2013, 1036 (nur online).