Thomas Schuster berät den öffentlichen Sektor bei der digitalen Transformation rechtlich wie auch in strategischen wie konzeptionellen Fragestellungen.
Konkret unterstützt er vor allem Ministerien, Kommunen, Hochschulen und weitere öffentliche Stellen im E-Government-Recht beziehungsweise Verwaltungsdigitalisierung und hat sich im Spezialbereich der Umsetzung innovativer, digitaler Projekte im öffentlichen Sektor, auch im Smart-City-Kontext, einen Namen als hochangesehener und gut vernetzter Experte gemacht. Hauptbetätigungsfeld der letzten zwei Jahre war die Unterstützung der öffentlichen Verwaltung bei der Umsetzung des OZG sowie die interne Digitalisierung der Verwaltung. Hierbei berät er auch an den Schnittstellen zum Vergaberecht wie im Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz.
Neben dieser Spezialexpertise ist er auch im Verwaltungs- und Verfassungsrecht tätig, insbesondere in den Bereichen Informationsrecht, Subventions- bzw. Zuwendungsrecht, Hochschulrecht sowie bei der rechtlichen Gestaltung staatlicher Kooperationsmodelle (Verwaltungsvereinbarungen, Organisationsrecht und Aufgaben / Kompetenzen, auch interkommunale Zusammenarbeit).
Thomas Schuster ist seit einigen Jahren fast ausschließlich im Bereich Verwaltungsdigitalisierung und E-Government tätig. Bis zum Wechsel zu EICHLER KERN KLEIN zum Januar 2023 war er in verschiedenen Positionen in Justiz, Wissenschaft und Anwaltschaft tätig, insbesondere auch als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht (Dezernat BVR Masing). Zuletzt war er Partner bei GvW Graf von Westphalen in deren Stuttgarter Büro.
Er veröffentlicht regelmäßig zu seinen thematischen Schwerpunkten und nimmt an Tagungen und sonstigen Veranstaltungen – zuletzt z. B. auf der Baden-Württemberg 4.0 sowie beim Digitalen Staat – als Referent teil. Er hat Lehraufträge an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, jeweils für die Themen Verwaltungsdigitalisierung und E-Government.