Rechtsanwalt – Partner

Dr. Thomas Schuster

Thomas Schuster berät den öffentlichen Sektor bei der digitalen Transformation rechtlich wie auch in strategischen wie konzeptionellen Fragestellungen.

Konkret unterstützt er vor allem Ministerien, Kommunen, Hochschulen und weitere öffentliche Stellen im E-Government-Recht beziehungsweise Verwaltungsdigitalisierung und hat sich im Spezialbereich der Umsetzung innovativer, digitaler Projekte im öffentlichen Sektor, auch im Smart-City-Kontext, einen Namen als hochangesehener und gut vernetzter Experte gemacht. Hauptbetätigungsfeld der letzten zwei Jahre war die Unterstützung der öffentlichen Verwaltung bei der Umsetzung des OZG sowie die interne Digitalisierung der Verwaltung. Hierbei berät er auch an den Schnittstellen zum Vergaberecht wie im Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz.

Neben dieser Spezialexpertise ist er auch im Verwaltungs- und Verfassungsrecht tätig, insbesondere in den Bereichen Informationsrecht, Subventions- bzw. Zuwendungsrecht, Hochschulrecht sowie bei der rechtlichen Gestaltung staatlicher Kooperationsmodelle (Verwaltungsvereinbarungen, Organisationsrecht und Aufgaben / Kompetenzen, auch interkommunale Zusammenarbeit).

Thomas Schuster ist seit einigen Jahren fast ausschließlich im Bereich Verwaltungsdigitalisierung und E-Government tätig. Bis zum Wechsel zu EICHLER KERN KLEIN zum Januar 2023 war er in verschiedenen Positionen in Justiz, Wissenschaft und Anwaltschaft tätig, insbesondere auch als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht (Dezernat BVR Masing). Zuletzt war er Partner bei GvW Graf von Westphalen in deren Stuttgarter Büro.

Er veröffentlicht regelmäßig zu seinen thematischen Schwerpunkten und nimmt an Tagungen und sonstigen Veranstaltungen – zuletzt z. B. auf der Baden-Württemberg 4.0 sowie beim Digitalen Staat – als Referent teil. Er hat Lehraufträge an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, jeweils für die Themen Verwaltungsdigitalisierung und E-Government.

Publikationen

  • Heiter bis wolkig? Die EVB-IT Cloud sind veröffentlicht, MMR Aktuell 2022, 447354
  • Stadtportale im Internet als Ausdruck digitaler, vernetzter und moderner Verwaltung, zugleich Kommentar zu OLG Hamm, Urteil vom 10. Juni 2021, 4 U 1/20, K&R 2021, 677.
  • Die Verantwortung des Staates für die Eisenbahn – Zur verfassungsrechtlichen Herleitung einer staatlichen Sicherstellungsverantwortung und zu ihrer Normierung in Art. 87e Abs. 4 GG, Diss. Speyer, 1. Aufl. 2020, Verlag Tectum, Baden-Baden 2020.
  • Der Wille zur Beibehaltung der Vorratsdatenspeicherung, zugleich Kommentar zu BVerwG, Beschluss vom 25. 9. 2019, 6 C 12.18, K&R 2020, 103 (zusammen mit Dirk Müllmann).
  • Kommentierung der §§ 35a-35c BVerfGG, in: Grünewald/Walter (Hrsg.), Beck ́scher Online-Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz, über Beck-Online, aktuell: 14. Edition (Stand: Dezember 2022).
  • Kommentierung u. a. der §§ 63-69 EEG (Besondere Ausgleichsregelung), in: Boewe/Greb (Hrsg.),Beck ́scher Online-Kommentar zum Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien - EEG 2021,München 2015 ff., über Beck-Online, aktuell: 12. Edition (Juni 2022)
  • Kommentierung u. a. der §§ 63-69 EEG (Besondere Ausgleichsregelung), in: Boewe/Greb (Hrsg.), Beck ́scher Online-Kommentar zum Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien - EEG 2017, Verlag C. H. Beck, München 2018 (Printversion)
  • Das Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2016, 3063 (zusammen mit Fredrik Roggan).
  • Kommentierung des § 93 BVerfGG, in: Burkiczak/Schorkopf/Dollinger (Hrsg.), Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 3. Auflage, Verlag C. F. Mueller, Heidelberg 2015.
  • Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, in: Becker/Lange (Hrsg.), Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – erörtert von den Wissenschaftlichen Mitarbeitern, Band 3, Verlag deGruyter, Berlin 2014 (zusammen mit Richard Wiedemann).
  • Gesetzgebungskompetenzen als Grenze der Verbraucherinformation durch den Bund, in: Verwaltungsarchiv (VerwArch) 2013, 64 (zusammen mit Juliane Geldermann).
  • Leistungsvergleiche im Bundesstaat und föderale Kompetenzverteilung - Zugleich eine Bestimmung von Anwendungsbereich und Regelungsgehalt des Art. 91d GG, in: Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.) 2012, 525.
  • Heiko Höfler/Wolfgang Bayer (Hrsg.), Vergaberecht für Bau- und Infrastrukturprojekte, 3. Auflage, Verlag C. H. Beck, München 2012 (Mitautor).
  • Die unternehmerische Freiheit der Eisenbahnen des Bundes, in: Die öffentliche Verwaltung (DÖV) 2011, 761.

Dazu verschiedene Veröffentlichungen in z. B. Newslettern zu Themen der Digitalen Transformation im öffentlichen Sektor und Beteiligung an entsprechenden Tagungen, zuletzt Digitaler Staat (Moderation eines Panels) und Baden-Württemberg 4.0 (Diskutant in einem Panel). Daneben zuletzt Initiator einer Kurz-Tagung zu den Herausforderungen der kommunalen Verwaltungsdigitalisierung am 18. Mai 2022 in Stuttgart gemeinsam mit dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer.