Haushalts- und Zuwendungsrecht

Ob sparsame Haushaltsführung oder konkrete Vorgaben zur Gründung oder Beteiligung an Gesellschaften, Bund, Länder und Kommunen unterliegen bei allen finanzwirksamen Entscheidungen den Restriktionen der Bundes- oder Landeshaushaltsordnung bzw. kommunalrechtlichen Vorgaben. Ebenso unterliegen z.B. öffentliche Hochschulen haushaltsrechtlichen Sondervorgaben. In diesem Zusammenhang spielen Zuwendungen eine wesentliche Rolle etwa zur Finanzierung von Forschung- und Entwicklung, der Daseinsvorsorge oder auch der Abfederung von Sondersituationen wie einer Pandemie. Wir beraten die öffentliche Hand bei allen haushaltsrechtlichen Fragen sowie der Strukturierung und Gewährung von Zuwendungen. Ebenso beraten wir private Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung und Anwendung förderrechtlicher Vorgaben, sei es im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Vergaberechts oder der korrekten Darstellung der Mittelverwendung.