Rechtsanwalt – Partner

Oliver M. Kern LL.M. (UNSW)

„umf. Erfahrung bei Großprojekten der öffentl. Hand“ - JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022

Oliver Kern berät zu allen Fragen des europäischen und deutschen Vergabe- und Beihilfenrechts sowie bei der vertraglichen Gestaltung von Beschaffungsvorhaben. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei in der umfassenden rechtlichen und strategischen Beratung öffentlicher Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung europaweiter Ausschreibungsverfahren sowie in der (Re-)Strukturierung öffentlicher und öffentlich-privater Gesellschaften. Neben der vergaberechtlichen Verfahrensgestaltung ist Oliver Kern insbesondere auf die Gestaltung und Verhandlung von Verträgen für verschiedenste Arten von Beschaffungsvorhaben spezialisiert. Das Spektrum reicht von klassischen Dienstleistungs- und Werkverträgen bis hin zur vertraglichen Gestaltung komplexer Konzessions-, Betreiber- und ÖPP-Modelle in den Bereichen Infrastruktur, Bau, Energie, Wasser, Dienstleistungen, IT und Mobilität. Weiterhin berät Oliver Kern Bieter im Rahmen der Angebotserstellung und Compliance sowie bei der Verhandlung der jeweils ausgeschriebenen Verträge. Er vertritt regelmäßig Mandanten vor den Nachprüfungsinstanzen und Gerichten.

Neben dem Vergaberecht und der Vertragsgestaltung von Beschaffungsvorhaben sind öffentlich-rechtliche Fragestellungen regelmäßiger Bestandteil seiner Beratungspraxis. Neben verfassungs- und europarechtlichen Fragestellungen sowie dem Haushalts- und Förderrecht hat insbesondere das Beihilfenrecht in den letzten Jahren im Rahmen größerer Beschaffungsvorhaben sowie bei der Finanzierung von (öffentlichen) Gesellschaften im Rahmen von Restrukturierungen an Bedeutung gewonnen.

Oliver Kern hat an der Humboldt Universität zu Berlin studiert und einen Master an der University of New South Wales in Sydney erworben. Von 2008 bis 2014 arbeitete er als Rechtsanwalt im Berliner Büro der internationalen Sozietät K&L Gates LLP. Anschließend war er bis Mai 2018 als Rechtsanwalt für die PricewaterhouseCoopers Rechtsanwaltsgesellschaft AG in der Praxisgruppe öffentliches Wirtschaftsrecht tätig. In beiden Kanzleien war er Mitglied eines der erfolgreichsten und angesehensten Vergaberechtsteams in Deutschland.

Publikationen

Kommentare:

  • Autor in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, §§ 14, 15, 16, 18, 47, 1. Auflage, 2017
  • Autor in: Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch des Vergaberechts, 1. und 2. Auflage; 2017
  • Autor in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VOL/A, § 6 und § 6 EG, 3. Auflage 2014

Artikel und Vorträge:

  • Urteilsbesprechung zur Entscheidung des EuGH, Urt. v. 16. Juni 2015 – C-593/13 „Ri-na Services u.a.“ zur Niederlassungsfreiheit, VergabeR 2015, S. 762ff.
  • „The Grand Coalition in Germany 2013-2017“, K&L Gates Global Government Solutions 2014, Annual Outlook, S. 8-10
  • „EU Reforms on Public Procurement“, K&L Gates Global Government Solutions 2013, Annual Outlook, S. 64-65
  • „Zur Alleinvertretungsbefugnis des GmbH-Liquidators“ Kommentierung des BGH Urteils vom 27.10.2008 – II ZR 255/07, Betriebsberater, BB 2009, S. 127
  • Forum Vergabe e.V.; Basisschulung Vergaberecht 2016 (zweitägiger Workshop)
  • PwC-Academy; Grundlagen des EU Vergaberechts, ganztägiger Workshop, Düsseldorf, 2015
  • PwC-Academy; Zuwendungen, Beihilfen, Vergaben – Schnittstellen und Rechtspraxis; Rostock, 2014
  • Vergaberechtsfrühstücke in Berlin und Frankfurt: Neue EU-Vergaberichtlinien (18. und 20.02.2014
  • Referent bei der Führungs- und Managementqualifizierung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, in Kooperation mit Kienbaum, zweitägiger Workshop zu den Grundlagen des Vergaberechts, Bloomberg, 2013