Beschluss der VK Berlin vom 31.03.2020 (VK B 1-08/20)
Transparenz muss sein
Anmerkung zum Beschluss der VK Berlin vom 31.03.2020 (VK B 1-08/20) im vergabeblog von Oliver Kern unter dem Titel „Transparenz muss sein, aber wann ist die Überbürdung vertraglicher Risiken im Vergabeverfahren (un)beachtlich?"