Insbesondere:
- Dienstfahrzeuge für öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG)
- Beschaffung von Bussen und Straßenbahnen für den ÖPNV
- Fahrradverleihsysteme
- Fahrradabstellanlagen, RadPark-Systeme
- Abfallsammelfahrzeuge
- Fahrzeuge des REttungsdienstes und Krankentransport
- Feuerlöschfahrzeuge
- Beschaffung der erforderlichen Infrastruktur (z. B. Ladesäulen)