Insbesondere:
- Beratung von Krankenhäusern und Medizinischen Versorgungszentren zu vergabe-, vertrags- und zuwendungsrechtlichen Fragestellungen
- Beratung von Trägern und anderen Beteiligten der gesetzlichen Sozialversicherung (insbesondere Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen, Medizinische Dienste, Bundesagenture für Arbeit, Jobcenter) zu allen Fragen des Vergabe-, Vertrags- und Zuwendungsrechts sowie der spezifischen Vorgaben des Sozialgesetzbuchs (z. B. Aufsichtsrecht, Recht der Arbeitsgemeinschaften und anderer Formen der Zusammenarbeit unter Sozialversicherungsträgern)
- Vergabe-, vertrags-, zuwendungsrechtliche und regulatorische Beratung von Pharmaunternehmen und Medizinprodukteherstellern
- Cannabis
- Ausschreibung von Arzneimittelrabattverträgen, Hilfsmittelverträgen und Selektivverträgen unter besonderer Berücksichtigung der Vorgaben des SGB V
- Rettungsdienstleistungen