Insbesondere:
- Beratung in Bezug auf Auftraggebereigenschaft und Durchführung von diversen Beschaffungsvorhaben
- Beratung in Bezug auf die Errichtung und Sanierung von Museen auch als ÖPP-Projekte
- Beratung von Kultureinrichtungen im Hinblick auf Förderprogramme
- Beratung der öffentlichen Hand bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Förderprogrammen für die Kultur
- Beratung zur vergabe- und vertragsrechtlichen Gestaltung von Dauer- und Wanderausstellungen und anderen temporären Vorhaben unter Berücksichtigung der Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung (HOAS)