Haushalts- und Zuwendungsrecht

Öffentliche Zuwendungen spielen eine immer größere Rolle, etwa zur Finanzierung von Forschung- und Entwicklungsvorhaben, zur Verwirklichung von Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungszielen, im Bereich der Daseinsvorsorge oder auch zur Abfederung von Sondersituationen aufgrund von Pandemien oder Krisen. Wir beraten die öffentliche Hand bei der Strukturierung von Förderprogrammen und der Gewährung von Fördermitteln, zu allen haushalts- und zuwendungsrechtlichen, aber auch beihilferechtlichen Fragestellungen. Ebenso beraten wir private Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung und Anwendung förderrechtlicher Vorgaben, sei es im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Vergaberechts, bezüglich der Compliance mit den verschiedenen Nebenbestimmungen oder der korrekten Darstellung der Mittelverwendung.

Darüber hinaus beraten wir die öffentliche Hand bei zahlreichen weiteren haushaltsrechtlichen Fragen. Ob sparsame Haushaltsführung oder konkrete Vorgaben zur Gründung oder Beteiligung an Gesellschaften: Bund, Länder und Kommunen unterliegen bei allen finanzwirksamen Entscheidungen den Restriktionen der Bundes- oder Landeshaushaltsordnung bzw. kommunalrechtlichen Vorgaben. Ebenso unterliegen z.B. öffentliche Hochschulen haushaltsrechtlichen Sondervorgaben.