Das Preisrecht ist ein wichtiger Bestandteil unserer Beratungstätigkeit.
Das Preisrecht wird häufig unterschätzt. Es gilt kraft Gesetz im Rahmen öffentlicher Aufträge. Preisrechtsverstöße (insbes. Verstöße gegen die VO PR 30/53) können erhebliche Rückforderungsansprüche öffentlicher Auftraggeber gegenüber ihren Auftragnehmern zur Folge haben.
Wir beraten daher bei der preisrechtskonformen Vergabeunterlagen- und Angebotsgestaltung, um Preisrechtsverstöße von Anfang an zu verhindern. Zudem beraten wir in Preisprüfungen und vertreten unsere Mandanten in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit preisrechtlichem Schwerpunkt.